Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten

Ein Gerichts­gutachten oder auch Gutachten im Gerichts­auftrag wird im Rahmen von Rechts­streiten erstellt.

Die Mangelbehauptungen sind schriftlich darzulegen und es muss beantragt werden, diese Mängel durch einen Sachverständigen feststellen zu lassen. Die streitigen Tatsachen werden vom Gericht im Beweisbeschluss als Beweisfrage(n) dargestellt, welche der Sachverständige dann in seinem Gutachten beantworten muss.

Die Wahl des Sachver­ständigen liegt beim Gericht. Der Antrag­steller kann einen Sach­ver­ständigen vor­schlagen. Die Beauf­tragung des Sach­ver­ständigen (Gut­achters) erfolgt durch das Gericht und nicht durch die strei­tenden Parteien.

Als Sachver­ständiger im Zimmerer­handwerk erstelle ich Gerichts­gut­achten in den Land­kreisen Stade, Cuxha­ven, Roten­burg sowie über­regional in Hamburg, Bremen, Nieder­sachsen, Schleswig-­Holstein und Mecklen­burg-Vor­pommern.

Bei Bedarf kann ich kurzfristig und zeitnah für Sie tätig werden.