Ein Gerichtsgutachten oder auch Gutachten im Gerichtsauftrag wird im Rahmen von Rechtsstreiten erstellt.
Die Mangelbehauptungen sind schriftlich darzulegen und es muss beantragt werden, diese Mängel durch einen Sachverständigen feststellen zu lassen. Die streitigen Tatsachen werden vom Gericht im Beweisbeschluss als Beweisfrage(n) dargestellt, welche der Sachverständige dann in seinem Gutachten beantworten muss.
Die Wahl des Sachverständigen liegt beim Gericht. Der Antragsteller kann einen Sachverständigen vorschlagen. Die Beauftragung des Sachverständigen (Gutachters) erfolgt durch das Gericht und nicht durch die streitenden Parteien.
Als Sachverständiger im Zimmererhandwerk erstelle ich Gerichtsgutachten in den Landkreisen Stade, Cuxhaven, Rotenburg sowie überregional in Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
Bei Bedarf kann ich kurzfristig und zeitnah für Sie tätig werden.