Privatgutachten

Privatgutachten

Ein Privat­gutachten, oder auch „Partei­gutachten“ dient

- als Basis für Verhand­lungen mit Personen oder Firmen
- zur Klärung eines Sach­verhaltes
- als Grund­lage für juris­tische Ausein­ander­setzungen

Insbe­sondere für Privat­personen ist bei Bau­mängeln und Bau­schäden eine gutachter­liche Unter­stützung hilfreich und ratsam.

Um bei einem späteren Gerichts­verfahren Zeit zu sparen, sollte im Vorwege ein Gut­achten von einem öffent­lich bestellten und vereidig­ten Sach­ver­ständigen auf dem ent­sprechen­den Fach­gebiet erstellt werden.

Immer häufiger werden diese Gut­achten in den Gerichts­prozess mit einbezogen. Das selbstän­dige Beweis­sicherungs­ver­fahren, sowie die spätere Beauf­tragung eines Sach­ver­ständigen vom Gericht, können so umgangen werden, was wert­volle Zeit und zusätz­liche Kosten spart.

Die Hilfe­stellung des Bausach­verständigen

beginnt mit einer kosten­günstigen münd­lichen Beratung vor Ort, bei der produkt- und firmen­unab­hängige Empfeh­lungen zu fach­gerechten Problem­lösungen gegeben werden

weiter­führend kann ein schrift­liches Unter­suchungs­protokoll (z. B. zur Weiter­gabe an Ihre Ver­sicherung) erstellt werden

bei Bedarf arbeitet der öffentlich bestellte und vereidigte Sach­ver­ständige ein aus­führ­liches Gut­achten zur Sachlage aus

Sie erhalten eine realis­tische Ein­schätzung des Schadens, umsetzbare Beseiti­gungs­maß­nahmen und eine Kalku­lation der hierfür voraus­sichtlich anfallenden Arbeiten und Kosten

Auch der Auftrag­nehmer (z.B. der beauftragte Hand­werker) kann ein Privat­gut­achten nutzen, um darzu­legen, dass die von ihm erbrachten Leis­tungen mangel­frei aus­geführt wurden.

Als Sachver­ständiger im Zimmerer­handwerk erstelle ich Privat­gut­achten in den Land­kreisen Stade, Cuxha­ven, Roten­burg sowie über­regional in Hamburg, Bremen, Nieder­sachsen, Schleswig-­Holstein und Mecklen­burg-Vor­pommern.

Bei Bedarf kann ich kurzfristig und zeitnah für Sie tätig werden.