Ein Privatgutachten, oder auch „Parteigutachten“ dient
- als Basis für Verhandlungen mit Personen oder Firmen
- zur Klärung eines Sachverhaltes
- als Grundlage für juristische Auseinandersetzungen
Insbesondere für Privatpersonen ist bei Baumängeln und Bauschäden eine gutachterliche Unterstützung hilfreich und ratsam.
Um bei einem späteren Gerichtsverfahren Zeit zu sparen, sollte im Vorwege ein Gutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auf dem entsprechenden Fachgebiet erstellt werden.
Immer häufiger werden diese Gutachten in den Gerichtsprozess mit einbezogen. Das selbständige Beweissicherungsverfahren, sowie die spätere Beauftragung eines Sachverständigen vom Gericht, können so umgangen werden, was wertvolle Zeit und zusätzliche Kosten spart.
beginnt mit einer kostengünstigen mündlichen Beratung vor Ort, bei der produkt- und firmenunabhängige Empfehlungen zu fachgerechten Problemlösungen gegeben werden
weiterführend kann ein schriftliches Untersuchungsprotokoll (z. B. zur Weitergabe an Ihre Versicherung) erstellt werden
bei Bedarf arbeitet der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ein ausführliches Gutachten zur Sachlage aus
Sie erhalten eine realistische Einschätzung des Schadens, umsetzbare Beseitigungsmaßnahmen und eine Kalkulation der hierfür voraussichtlich anfallenden Arbeiten und Kosten
Auch der Auftragnehmer (z.B. der beauftragte Handwerker) kann ein Privatgutachten nutzen, um darzulegen, dass die von ihm erbrachten Leistungen mangelfrei ausgeführt wurden.
Als Sachverständiger im Zimmererhandwerk erstelle ich Privatgutachten in den Landkreisen Stade, Cuxhaven, Rotenburg sowie überregional in Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
Bei Bedarf kann ich kurzfristig und zeitnah für Sie tätig werden.